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Lizenzen und Startkarten (Auszug aus der ÖTO)
1. Lizenzen und Startkarten werden für das laufende Kalenderjahr ausgestellt.
2. Anträge auf Erstausstellung sind schriftlich auf dem entsprechenden Formular über den LFV einzureichen. Die Ausstellung erfolgt durch den BFV und ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung).
Auch wenn der Antrag während des Jahres erfolgt, ist die volle Gebühr fällig.
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